AGBs
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) – Stand 02.2023
§ 1 . Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung der Apartments / Wohnung zur Beherbergung sowie alle für den Gast
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des
Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Apartments / Wohnung sowie deren
Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung
des Anbieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart
wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie
ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 2 . Beherbergungsvertrag
(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage
des Gastes, telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und
damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).
(2) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt,
haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des
Dritten vorliegt.
(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast
hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als
vertraglich vereinbart.
§ 3 . Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1) Der Anbieter ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Apartment / Wohnung bereitzuhalten
und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Das Apartment / Wohnung entspricht dem
Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr übernimmt der
Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die
subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung).
(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung des Apartments / Wohnung und die von
ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des
Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des
Anbieters an Dritte.
(3) Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
(4) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu
machen, die das Apartment / Wohnung belegen. Das Apartment bzw. die Wohnung steht
maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen
zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung
des Apartments bzw. Wohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender
Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis.
(5) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier
Monate und erhöht sich der vom Anbieter allgemein für derartige Leistungen berechnete
Preis, so kann der Anbieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens
jedoch um 10 %, anheben.
(6) Die Zahlung des für die Überlassung des Apartments / Wohnung vereinbarten Preises
sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens am Anreisetag
bei Übergabe der Schlüssel fällig. Sie hat zu diesem Zeitpunkt in bar zu erfolgen, es sei denn
der Anbieter hat gegenüber dem Gast einer anderen Zahlungsweise ausdrücklich
zugestimmt. EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden.
(7) Der Anbieter behält sich vor, von dem Gast vor der Anreise eine angemessene
Vorauszahlung auf den für die Überlassung des Apartments / Wohnung vereinbarten Preis
sowie die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen zu verlangen. Sofern eine
Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1 verlangt wird, ist diese am 8.
Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann der Anbieter bis zum 8.
Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen,
gilt der Vertragsabschluss als nicht zustande gekommen.
(8) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung
gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen.
§ 4 . Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung
(1) Der Gast hat das überlassene Apartment / Wohnung und dessen Inventar pfleglich zu
behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00
Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und
Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung des Apartments / Wohnung ist der Gast verpflichtet, bei
Verlassen Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe
zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
(3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter
einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des
Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 €
(netto) in Rechnung stellen.
(4) In den Apartments / Wohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen
kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in
Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.
(5) Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen
Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads,
Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine
widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.
(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist nicht erlaubt. Der
Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den
Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die
Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(7) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf
die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen
Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts
vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht
zumutbar oder unmöglich.
§ 5 . Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)
(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der
schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus
dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in
Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer
von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
(2) Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters
auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Anbieter die
Rücktrittsm.glichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses
Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht
zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des
Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der
Leistungserbringung vor.
(3) Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Anbieters ist der
Gast zur Stornierung bis 7 Tage vor Anreise berechtigt, Stornierungen müssen schriftlich
gegenüber dem Anbieter erfolgen, es sei denn der Anbieter stimmt einer mündlichen
Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter.
(4) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 24:00 Uhr, ohne storniert zu
haben, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kann
der Anbieter von dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 € (netto) verlangen.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B. a) höhere Gewalt oder
andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich
machen, b) das Apartment / Wohnung unter irreführender oder falscher Angabe
wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl.
der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde, c) das Apartment /
Wohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird, d) der Anbieter begründeten
Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den
Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der
Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des
Anbieters zuzurechnen ist.
(6) Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 7 a) hat der Anbieter bereits geleistete
Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem
Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des
Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden
Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7
zu ersetzen.
§ 6 . Haftung; Verjährung
(1) Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den
gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder
Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder
auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen.
Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel
zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als
eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen
Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für
Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
(3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher am
Objekt und/oder am Inventar schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private
Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter
Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die
sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden,
Feuerschäden).
(4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter haftet
wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.
§ 7 . An- und Abreise, Schlüsselübergabe/Codeübergabe; Verspätete Räumung
(1) Das Apartment / Wohnung steht am Anreisetag regelmäßig spätestestens ab 15.00 Uhr
zur Verfügung. Die Anreise sollte bis 22.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer
Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise vor
15.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter
vereinbart wurde.
(2) Der Gast ist verpflichtet, auf Wunsch dem Anbieter, spätestens bei der Anreise seinen
gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
(4) Der Anbieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von bis zu
500,00 € verlangen. Der Anbieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung und
Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes
vereinbart wurde und sofern das Apartment / Wohnung keine von dem Gast zu vertretenden
Schäden aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden und/oder dem Inventar
leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§
249 Abs. 2 BGB).
(5) Am Abreisetag hat der Gast das Apartment / Wohnung bis spätestens um 11.00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung hat der Anbieter gegenüber
dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt a) 50,00 € (netto) bei einer
Räumung nach 11.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr; b) 100 % des vereinbarten
Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13.00 Uhr. Darüber hinaus hat der
Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden
weitergehenden Schäden.
(6) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den
Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit
dem Anbieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel z. B. im Postkasten
hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße
Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.
(7) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für
deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.
§ 8 . Datenschutz
Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte
weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.
§ 9 . Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder
Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Amberg. Gerichtsstand für Mietrecht und allgemeiner
Gerichtsstand ist Amberg.
(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung.
(4) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden,
so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden
Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.